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Mofazzul Hossain

Ihr WordPress- und Pagebuilder-Experte

Mit über acht Jahren Erfahrung in der Arbeit mit WordPress und WooCommerce hilft Mofazzul dabei, Ihre Website exakt nach Ihren Wünschen aufzubauen. Im Support behebt er zudem komplexe PHP-, CSS- oder JS-Probleme, damit Ihre Website reibungslos funktioniert. Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit stehen für ihn an erster Stelle.

Mofazzul bietet schnelle, zuverlässige Lösungen, um Probleme zu beheben. Mit seinem tiefen Verständnis von WordPress-Umgebungen stellt er sicher, dass Ihre Plattform stabil läuft und optimal auf Ihre Geschäftsanforderungen abgestimmt ist.

Mit Sprachkenntnissen in Bengali, Englisch, Hindi und Urdu agiert er in einem internationalen Kontext effektiv.

Meine Kompetenzen


Raphaël Manrique-Fuchs, Grafiker

Raphaël Manrique-Fuchs, Grafiker

Raphaël Manrique-Fuchs

Der sympathische und kreative Romand im Bunde

Mit über 25 Jahren Erfahrung im Bereich Grafikdesign und Art Direction unterstützt Raphaël Manrique dabei, Ihre Marke einzigartig in Szene zu setzen. Er verfügt über fundiertes Know-how in Branding, Corporate Identity und Social Media, das es ihm ermöglicht, prägnante und visuell ansprechende Lösungen zu entwickeln. Seine Arbeit für internationale Grossprojekte, wie die Gestaltung der Fan-Zonen für die UEFA Euro 2008, zeigt seine Fähigkeit, kreative Ideen umzusetzen. Mit Wyssmann LLC überwindet er laufend den Röstigraben.



Mit seinen Französischkenntnissen als Muttersprache, fliessendem Spanisch und guten Englischkenntnissen kann Raphaël Ihre Projekte in verschiedenen Sprachen betreuen und sicherstellen, dass Ihre Marke auch in mehreren Sprachen professionell vertreten wird.

Meine Kompetenzen



Lukas Ammann, Webdesigner, Polygraf, Dozent

Lukas Ammann, Webdesigner, Polygraf, Dozent

Lukas Ammann

Kreativer Kopf und Gestalter digitaler Landschaften

Lukas nutzt seine mehr als zehn Jahre Erfahrung als Designer, um Ihre Marke durch durchdachtes und ansprechendes Design optimal in Szene zu setzen. Seine Expertise in Webdesign, UX und Grafikdesign sorgt dafür, dass Ihre Websites nicht nur visuell begeistern, sondern auch intuitiv erfahrbar sind. Als ausgebildeter Polygraf und Dozent kennt er die Feinheiten der visuellen Kommunikation und setzt diese gezielt ein, um Ihre Marke einzigartig zu präsentieren.

Dank seiner Arbeit bei namhaften Unternehmen wie Divio, Designwerk und Calydo weiss er, wie er Designs gestalten muss, um Ihr Publikum anzusprechen und Ihre Markenbotschaft visuell auf den Punkt zu bringen. Seine Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch ermöglichen es ihm, in verschiedenen Kommunikationssituationen flexibel und effektiv zu agieren.

Meine Kompetenzen


Raphael Schär, Partner, Leiter Technik, MSc in Informatik,, MAS in Information Systems Management

Raphael Schär, Partner, Leiter Technik, MSc in Informatik,, MAS in Information Systems Management

Raphael Schär

Ihr Experte für die Webentwicklung und Automation

Raphael ist weit mehr als nur ein Webentwickler. Er ist ein Unternehmer mit einem tiefen Verständnis für die digitale Welt und die Herausforderungen, die sie mit sich bringt.

Mit einer Leidenschaft für das Internet und über 15 Jahren Erfahrung hat sich Raphael auf die Gestaltung und Integration von Webseiten in Geschäftsprozesse spezialisiert. Seine Hands-on-Erfahrung sowohl Geschäftsleitungen kleiner KMUs als auch Mitarbeiter grosser renommierter Firmen wie die SBB und Johnson & Johnson machen ihn zu einem Praktiker, der weiss, wie man Projekte zum Erfolg führt.

Dank seiner Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Französisch kann Raphael mühelos in einem mehrsprachigen Umfeld kommunizieren und Anforderungen gezielt aufnehmen.

Meine Kompetenzen



Wyssmann – Mehr als nur ein Name

Fabian Wyssmann gründete die Agentur vor vier Jahren mit der Vision, Cleantech-Unternehmen und regionale KMU zu unterstützen. Mit jahrelanger Erfahrung im Marketing und einer tiefen Leidenschaft für langfristig orientiertes Unternehmertum bringt er nicht nur Fachwissen, sondern auch einen einzigartigen Pragmatismus und ein weitreichendes Netzwerk in die Zusammenarbeit ein. Sein Ziel ist es, sein Umfeld durch nachhaltige Innovationen und Geschäftsmodelle positiv zu verändern.
Wyssmann und sein Team stehen daher nicht nur für Qualität, sondern für ein Versprechen: Verlässlichkeit, Bodenständigkeit und den unbedingten Willen, positive Veränderungen voranzutreiben. Unser innovativer und verantwortungsbewusster Ansatz ist der entscheidende Hebel, um Ihr Marketing zu transformieren und eine nachhaltige Zukunft zu fördern.

Fabian Wyssmann, Geschäftsführender Inhaber, Betriebsökonom FH

Fabian Wyssmann, Geschäftsführender Inhaber, Betriebsökonom FH

Fabian Wyssmann

Marketingstratege und Business Developer mit Fokus auf handfeste Innovationen

Mit mehr als acht Jahren Erfahrung im Marketing, Vertrieb und Business Development, speziell in der Elektromobilität, weiss Fabian Wyssmann genau, wie man zukunftsträchtige Technologien erfolgreich vermarktet. Durch seine Arbeit mit namhaften Kunden wie Jaguar, BMW, Daimler und Porsche kennt er die Anforderungen und Herausforderungen führender Unternehmen. Er setzt seine Expertise gezielt ein, um auch Ihre Projekte zum Erfolg zu führen. 

Als Betriebsökonom mit Vertiefung in Entrepreneurship und IT als Business Enabler vereint Fabian technisches Verständnis und betriebswirtschaftliche Kompetenz. Zudem spricht er fliessend Englisch und Französisch.

Meine Kompetenzen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Beziehungen zwischen Ihnen als unserem Kunden («Kunde») und uns Wyssmann GmbH als Agentur («Agentur») (Agentur und Kunde, die «Parteien»).

Die Leistungen der Agentur und deren Umfang werden in einem individuellen Vertrag mit dem Kunden vereinbart und festgehalten («Individualvertrag» bzw. «Individualverträge»). Diese AGB sind ergänzender Bestandteil der Individualverträge.

Widersprechen sich diese AGB und Individualverträge, sind die widersprechenden Bestimmungen der Individualverträge massgebend. Die Ausserkraftsetzung von einzelnen Bestimmungen dieser AGB durch abweichende Bestimmungen in Individualverträgen hat keinen Einfluss auf die Geltung der übrigen AGB.

2. Vertragsschluss
Ein Individualvertrag kommt rechtswirksam zustande, wenn der Kunde die Agentur (in der Regel unter Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag) anfragt, bestimmte Leistungen zu erbringen und die Agentur ihr Einverständnis schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung). Mit dem Zustandekommen des Individualvertrags erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden.

Ein Kostenvoranschlag stellt eine unverbindliche Schätzung nach bestem Wissen und Gewissen für die vom Kunden angefragten Leistungen dar. Der genaue Leistungsumfang sowie das allfällige Lieferobjekt und die Kosten werden erst im Individualvertrag verbindlich festgelegt.

Der Kostenvoranschlag ist für eine Dauer von 3 Monaten ab Datum der Erstausstellung gültig. Spätere Preisanpassungen bleiben vorbehalten, werden jedoch dem Kunden im Voraus mitgeteilt.

Ist der Leistungsumfang zum Zeitpunkt des Kostenvoranschlags nicht genügend bestimmt, unterstützt die Agentur den Kunden bei der Konkretisierung. Die diesbezüglichen Unterstützungs- und Beratungsleistungen begründen ein Auftragsverhältnis und sind zusätzlich nach Aufwand gemäß den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Konditionen zu vergüten, sofern vor Inangriffnahme dieser Leistungen keine anderweitige Regelung vereinbart wurde.

3. Vertragsgegenstand
Die Leistungen der Agentur und deren Umfang sind in den Individualverträgen zwischen dem Kunden und der Agentur festgelegt.

4. Kundenbeziehung
Der Individualvertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und der Agentur zustande. Durch den Individualvertrag entstehen Rechte und Pflichten ausschliesslich zwischen dem Kunden und der Agentur. Die Pflichten der Agentur aus dem Individualvertrag bestehen nur gegenüber dem Kunden. Nur der Kunde kann sich auf die Beratung der Agentur berufen und Bestimmungen des Individualvertrags durchsetzen.

5. Drittparteien
Die Agentur kann Drittparteien (Medien, Lieferanten, Freelancer, Vermarkter etc.) hinzuziehen, die im Zusammenhang mit dem Individualvertrag als Unterbeauftragte auftreten. Die Agentur kann ferner Drittparteien im Namen des Kunden beauftragen.

Bevor die Agentur eine Drittpartei im Namen des Kunden beauftragt, die erhebliche Kosten verursacht, wird die Agentur dies mit dem Kunden diskutieren und vereinbaren. Die Vertragsbeziehung besteht dann direkt zwischen dem Kunden und der Drittpartei.

Die Rechnungen der unterbeauftragten Dritten werden dem Kunden, soweit nicht anders vereinbart, direkt zur Überweisung weitergeleitet, und der Kunde ist verpflichtet, diese zu bezahlen.

Die Haftung der Agentur dem Kunden gegenüber für Fehler und Unterlassungen von unterbeauftragten Drittparteien ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Die Agentur darf den Individualvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf von ihr kontrollierte oder unter gemeinsamer Kontrolle stehende Gesellschaften (ohne Zustimmung des Kunden) übertragen.

6. Weisungen / Vertragsänderungen
Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlichen Weisungen (inkl. Vertragsänderungen) können vom Kunden schriftlich oder mündlich erteilt werden. Werden mündliche Weisungen erteilt, so ist der Kunde gehalten, diese unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Weisungen, welche eine Änderung des Individualvertrags bewirken, zu Preis- und/oder Terminanpassungen führen können. Die Agentur informiert den Kunden über etwaige Vertragsänderungen (inkl. Preis- und/oder Terminanpassungen) nach Erhalt einer schriftlichen Weisung bzw. Bestätigung.

Möchte der Kunde den weisungsberechtigten Personenkreis auf bestimmte Personen beschränken, so hat er dies der Agentur schriftlich mitzuteilen. Ansonsten darf die Agentur davon ausgehen, dass sämtliche Personen des Kunden (einschließlich allfälliger Hilfspersonen des Kunden) zur Erteilung von Weisungen ermächtigt sind.

7. Honorare
Die Leistungen der Agentur und die Zahlungsmodalitäten werden ausschliesslich im Individualvertrag festgelegt.

8. Nutzung von Arbeitsergebnissen
Soweit der Individualvertrag keine abweichende Regelung vorsieht, gewährt die Agentur dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des Honorars ein auf die Schweiz und die Dauer des Individualvertrags beschränktes, nicht-exklusives, nicht-übertragbares sowie nicht-unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der von der Agentur oder Dritten in Erfüllung des Individualvertrags geschaffenen Arbeitsergebnisse (Kommunikationskampagnen, Kommunikationskonzepte, Werbemittel, Design, grafische Entwürfe und Skizzen, Texte, Bilder, Fotos, filmische Arbeiten, Analysen, Software-Applikationen, Töne, Animationen etc., nachfolgend «Arbeitsergebnisse»). Sachlich ist dieses Nutzungsrecht auf den im Individualvertrag festgelegten Umfang bzw. die Erfüllung des Zwecks des Individualvertrags beschränkt. Abweichende Regelungen im Individualvertrag vorbehalten, darf der Kunde die Arbeitsergebnisse bearbeiten oder abändern.

Die Nutzung von Arbeitsergebnissen, die dem (potenziellen) Kunden im Rahmen von Präsentationen (z. B. Pitches) zur Kenntnis gebracht werden, erfordert die vorgängige schriftliche Zustimmung der Agentur.

Auf die Regelung von Urheber- und Nutzungsrechten für IKT-Leistungen (Informationstechnologie und Telekommunikation) sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIK/CSI
(www.sik.ch/agb.html) anwendbar.

Die Abgeltung allfälliger Rechte Dritter an Arbeitsergebnissen (z.B. Rechte Dritter an verwendetem Bildmaterial) ist Sache des Kunden. Die Agentur kann hierfür bezahlte Entschädigungen dem Kunden verrechnen.

9. Verwendung von Kennzeichen
Ohne die vorgängige Zustimmung der Agentur ist der Kunde nicht berechtigt, Firmennamen, Logos und Marken der Agentur zu nutzen oder darauf hinzuweisen.

Die Agentur behält sich vor, Kunden zu nennen und Beispiele von bereits veröffentlichten Arbeiten zu Referenzzwecken vorzuzeigen.

10. Haftung und Gewährleistung
Die Agentur haftet dem Kunden nur für arglistig verschwiegene Gewährsmängel.

Ausserhalb von Gewährsmängeln haftet die Agentur dem Kunden für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.

Die Haftung für unterbeauftragte Dritte richtet sich nach Ziff. 5 AGB.

11. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge und Informationen der anderen Partei geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrags hinaus. Nicht erfasst von dieser Geheimhaltungspflicht sind jedoch die Arbeitsergebnisse, welche die Agentur und/oder der Kunde gemäss Ziff. 8 nutzen darf.

Nicht geheimhaltungspflichtig sind ferner Informationen, welche öffentlich zugänglich sind, sich bereits vor Vertragsabschluss bzw. Vertragsverhandlungen in Besitz der anderen Partei befanden, sowie Informationen, die eine Partei rechtmässig von Drittparteien ohne Zusammenhang mit dem Individualvertrag erhalten hat.

Eine vor Vertragsabschluss unterzeichnete Nicht-Verwertungs- und Geheimhaltungsvereinbarung gilt als integrierender Bestandteil dieses Vertrages.

12. Informations-, Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur über alle für die Abwicklung der Individualverträge relevanten Sachverhalte zu informieren und ihr sämtliche dafür erforderliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Liefert der Kunde der Agentur zwecks Erfüllung des Individualvertrags Werbemittel oder wesentliche Bestandteile von solchen an oder stellt er diese der Agentur auf andere Weise zur Verfügung, hat der Kunde der Agentur sämtliche Daten gemäss den vereinbarten technischen Spezifikationen zur Verfügung zu stellen. Sind diese technischen Spezifikationen nicht vollständig erfüllt, ist die Agentur befugt, die Werbemittel nicht zu publizieren, bis die entsprechenden technischen Spezifikationen korrekt umgesetzt sind. Die zusätzlichen Kosten und sonstigen Folgen, insbesondere die Folgen zeitlicher Verzögerungen im Zusammenhang mit zu spät oder mangelhaft gelieferten Daten, trägt der Kunde.

Der Kunde ist bei der Zurverfügungstellung von Werbemitteln oder von Bestandteilen verpflichtet, der Agentur die für die Auslieferung/Aufschaltung der Werbung notwendigen Werbemittel innerhalb der im Projektauftrag vereinbarten Frist zur Verfügung zu stellen. Die Folgen zu spät zur Verfügung gestellter oder mangelhafter Werbemittel trägt der Kunde.

Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Zurverfügungstellung oder nachträglicher Auftragsänderung durch den Kunden wird keine Gewähr für die Einhaltung des vereinbarten Aufschaltungstermins oder das Erreichen der vereinbarten Leistung übernommen. Der volle Vergütungsanspruch der Agentur bleibt auch dann bestehen, wenn die Schaltung des Werbemittels verspätet oder nicht erfolgt.

Der Kunde verschafft der Agentur sämtliche für die auftragsgemässe Nutzung der zur Verfügung gestellten Werbemittel in den gebuchten elektronischen Medien erforderlichen Ermächtigungen und urheberrechtlichen Verwendungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlichen Umfang.

Die Vertragserfüllung und insbesondere die Einhaltung von verbindlichen Fristen und Terminen setzen voraus, dass der Kunde seinen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten stets rechtzeitig nachkommt. Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit er seinen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten jederzeit nachkommen kann.

13. Datenschutz
Die Agentur bearbeitet als Datenbearbeiter die Personendaten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, in dem Umfang, wie dies die Erfüllung des Individualvertrags erfordert. Der Kunde sichert zu, dass solche Personendaten im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen erhoben und an die Agentur bekannt gegeben worden sind.

14. Daten und Registrierung
Die Agentur ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden, spätestens jedoch im Falle einer Kündigung, alle im Rahmen des Individualvertrags geschaffenen Arbeitsergebnisse in reproduktionsfähigen Formaten (zu vereinbaren) an den Kunden zu übergeben, sofern und soweit der Kunde die Immaterialgüterrechte an solchen Arbeitsergebnissen oder ein entsprechendes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen erworben und die hierfür geschuldete Entschädigung bezahlt hat.

Soweit die Agentur auf eigenen Namen Marken, Designs, Domainnamen sowie Social Media Accounts in Erfüllung des Individualvertrags registriert hat, ist die Agentur auf erste Aufforderung hin verpflichtet, die Übertragung der Registrierung auf den Kunden zu
veranlassen.

15. Aufbewahrung und Vernichtung von Dokumenten
Die Agentur hält Entwurfsdaten (und andere Daten des Kunden) bis zur Erfüllung eines Individualvertrags bzw. Abschluss eines Projekts verfügbar. Soweit im Individualvertrag nichts anderes vereinbart wurde sowie vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten ist die Agentur nicht für die Aufbewahrung und Archivierung von Daten des Kunden über die Erfüllung eines Individualvertrags bzw. den Abschluss des jeweiligen Projektes hinaus
verpflichtet.

Nach Ablauf der anwendbaren gesetzlichen und/oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten darf die Agentur die Daten (ob in analoger Form oder digital)
des Kunden (inkl. Kommunikation mit dem Kunden) vernichten. Die Agentur ist ferner nicht verpflichtet, ihre internen Notizen und Unterlagen aufzubewahren.

16. Vertragsdauer und Beendigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Individualvertrag. Sieht der Individualvertrag nichts anderes vor, ist er mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils schriftlich auf das Ende eines Kalenderjahres kündbar. Vorbehalten bleibt das Recht zur jederzeitigen
Kündigung des Individualvertrags aus wichtigen Gründen, welche der Kündigende nicht zu
verantworten hat.

17. Abtretung
Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Agentur darf der Kunde den Individualvertrag und alle daraus ableitenden Forderungen, Rechte und Pflichten nicht abtreten.

18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe als rechtlich möglich kommt.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Individualvertrag (inkl. dieser AGB) unterliegt ausschliesslich Schweizer Recht und ist in
Übereinstimmung damit auszulegen und zuinterpretieren. Die Anwendung schweizerischen und internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen
Warenkauf ist wegbedungen.

Jegliche aus oder in Verbindung mit diesen AGB oder dem Individualvertrag zwischen der Agentur und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten unterliegen der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der Gerichte am Sitz der Agentur.