Der Bundesrat hat mit seiner Mitteilung vom 20. September 2024 festgelegt, welche Entlastungsmassnahmen aus dem Bericht der von ihm eingesetzten Expertengruppe ยซAusgaben- und Subventionsรผberprรผfungยป weiterverfolgt werden sollen. Als Teil dieser Massnahmen soll auf die finanzielle Unterstรผtzung von Pilot- und Demonstrationsanlagen durch das Bundesamt fรผr Energie verzichtet werden. Empfohlen wird zudem, den entsprechenden Artikel im Energiegesetz (Art. 49 Abs.2 EnG) zu streichen. Dadurch sollen ab 2027 jรคhrlich 24 Millionen Franken eingespart werden.
Gemรคss dem Bundesamt fรผr Energie werden die verfรผgbaren Mittel bereits ab 2026 gestrichen und ab sofort gar keine neuen Finanzbeitrรคge gewรคhrt. Derzeit laufen rund 30 P+D-Projekte โ viele davon รผber mehrere Jahre. Wir befรผrchten, dass mit der Streichung von Geldern selbst laufende, oft wegweisende Projekte nicht mehr finanziert werden kรถnnen.
Der Entscheid des Bundesrats ist fรผr uns nicht nachvollziehbar, zumal sich das Instrument seit Jahren bewรคhrt und zahlreiche positive Effekte aufweist. Gemeinsam mit Akteuren aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Politik appellieren wir anlรคsslich der Vernehmlassung an den Bundesrat, das P+D-Programm weiterzufรผhren.
Fรผr die Erreichung der Klima- und Energieziele ist die Schweiz auf Innovationen angewiesen. Dabei spielt der Transfer von Technologien aus der Forschung in den Markt eine entscheidende Rolle. Wir freuen uns deshalb, wenn Sie sich als Kunde, Interessent oder Partner ebenfalls gegen den Sparentscheid zur Wehr setzen.
Unter dem Link kรถnnen Sie den Appell von aeesuisse, dem Dachverband der Wirtschaft fรผr erneuerbare Energien und Energieeffizienz herunterladen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen zudem Unterlagen als Basis fรผr individuelle Stellungnahmen bereit.
Wie wichtig das Programm ist, zeigt unser Argumentarium auf. Aufgrund des eidgenรถssischen Spardrucks mรถchten wir zudem einen Gegenvorschlag einbringen.
Markt, statt Elfenbeinturm: der Praxistransfer funktioniert
Die Unterstรผtzung von Pilot- und Demonstrationsprojekten durch den Bund ist gerade im Energie- und Klimabereich entscheidend, um innovative Lรถsungen zur Marktreife zu bringen. Ohne den Nachweis einer funktionsfรคhigen Technologie in einem mรถglichst realen Umfeld ist der Markt nicht bereit zu investieren. Das Programm setzt genau dort an, wo die Privatwirtschaft aufgrund des hohen Risikos weniger investieren kann und wo es keine anderen geeigneten Innovationsfรถrderungsprogramme in der Schweiz gibt. So sind beispielsweise die Programme der Innosuisse entweder nicht in der Lage direkte Zahlungen an die Privatwirtschaft fรผr die Realisierung von Testanlagen zu leisten (Innovationsprojekte) oder es handelt sich um zeitlich begrenzte Programme (Swiss Accelerator).
Mit der Streichung des Pilot- und Demonstrationsprogramms gibt es in der Schweiz keine Mรถglichkeit mehr, die Privatwirtschaft bei der Entwicklung von nachhaltigen Technologien zu unterstรผtzen. Damit entsteht eine Lรผcke zwischen der Forschung und dem Markt.
Wichtig fรผr den Wirtschaftsstandort
Die Unterstรผtzung von Pilot- und Demonstrationsprojekten stiftet einen hohen Mehrwert fรผr Wirtschaft und Wissenschaft. Im Zeitraum von 2019-2024 wurden Finanzhilfen von insgesamt etwa 80 Millionen Franken fรผr 130 P+D-Projekte gesprochen. Durch diese Projekte wurden inlรคndische Investitionen in innovative Entwicklungen und Anlagen von รผber 260 Millionen Franken ausgelรถst, wovon rund 200 Millionen Franken nicht-amortisierbar sind. Von den ausbezahlten Finanzhilfen gehen knapp die Hรคlfte an kleine, mittlere und grosse Schweizer Unternehmen. Die wissenschaftliche Begleitung der Projekte ermรถglicht tiefgrรผndige Analysen der Technologien und stellt diese รผber umfangreiche Berichterstattung sowohl der Wirtschaft als auch der Politik (z.B. bei der Beantwortung von parlamentarischen Vorstรถssen) zur Verfรผgung, was zur Multiplikation der Erkenntnisse beitrรคgt. Es ist allgemein akzeptiert, dass Innovationsfรถrderung zum Wissensaufbau beitrรคgt und damit das Wirtschaftswachstum stรคrkt.
Die Schweiz lรคuft Gefahr, international den Anschluss zu verlieren: Seit 2017 sinken die zur Verfรผgung gestellten Fรถrdermittel fรผr Innovation im Bereich Energie und liegen heute gemรคss IEA mit 0.4 % des BIP deutlich tiefer als in anderen Lรคndern (0.65-1.07 des BIP fรผr Lรคnder wie Frankreich, รsterreich oder Belgien). Um die Ziele der Schweizer und der internationalen Energie- und Klimapolitik zu erreichen, sind neue nachhaltige Technologien unabdingbar. Die Schweiz ist Unterzeichnerin des Pariser Abkommens und gleichzeitig abhรคngig von Energieimporten. Sie kann somit in mehreren Hinsichten von Innovationen profitieren und sollte sich in diesem Bereich aus Eigeninteresse solidarisch engagieren.
Mit der Streichung des Pilot- und Demonstrationsprogramms werden Wissensaufbau, Investitionstรคtigkeit in Innovationen und die allgemeinen wirtschaftlichen Chancen der Privatwirtschaft im kritischen Wachstumsmarkt Energie und Klima geschwรคcht. Dies verlangsamt die Transformation des Schweizer Energiesystems und schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz.
Demokratisch legitimiert
Der Bundesrat streicht hervor, dass er bei seinem Entscheid ยซjรผngere Volksentscheide berรผcksichtigtยป und deshalb unter anderem auf Kรผrzungen bei den neuen Impuls- und Dekarbonisierungsprogrammen des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) verzichtet. Im Rahmen der Volksabstimmung zu diesem Gesetz haben Volk und Stรคnde 2023 jedoch auch eine Verbesserung der Fรถrderbedingungen des Pilot- und Demonstrationsprogramms gutgeheissen (Anpassung Art. 53 EnG). Der Bundesrat hat sich sogar dazu entschieden, diese Anpassung bereits per 2024 einzufรผhren, um den erwarteten positiven Effekt frรผher auszulรถsen.
Mit der Streichung des Pilot- und Demonstrationsprogramms wird der vom Bundesrat hochgehaltene Volkswillen missachtet.
Mรถglicher Gegenvorschlag
Anstelle einer Streichung der gesamten finanziellen Mittel fรผr das Pilot- und Demonstrationsprogramm schlagen wir vor, lediglich eine Kรผrzung der jรคhrlich verfรผgbaren Mittel vorzunehmen. Auf eine Streichung von Art. 49 Abs. 2 des Energiegesetzes ist ebenfalls zu verzichten. Damit wird ein angemessener Beitrag an die Sparbemรผhungen geleistet, ohne auf den Nutzen durch dieses Fรถrderinstrument zu verzichten
Mit einer Reduktion des Budgets des Pilot- und Demonstrationsprogramms wird ein angemessener Beitrag and die Sparbemรผhungen des Bundes geleistet und bewahrt gleichzeitig den hohen Nutzen durch die Fรถrderung gestiftet wird.